Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beförderung mit Omnibussen
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Unser Angebot erfolgt vorbehaltlich der schriftlichen
Rückbestätigung unserer Leistungsgeber. Die komplette
Benennung von Leistungsgebern erfolgt nach Annahme
unseres Angebotes durch den Besteller.
1.2. Der Vertrag soll schriftlich mit den Formularen der ZiK
Gruppenreisen International GmbH abgeschlossen werden.
Sämtliche Abreden, Zusatzabsprachen, Nebenabreden,
Sonderwünsche, Änderungen und/oder Stornierungen
müssen schriftlich erfasst und per Brief, Fax und/oder E-Mail
an ZiK Gruppenreisen International GmbH übermittelt
werden. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang
der schriftlichen Erklärung bei ZiK Gruppenreisen International
GmbH.
1.3. An die Bestellung ist der Besteller 10 Tage gebunden.
Innerhalb dieser Frist wird der Beförderungsvertrag durch ZiK
Gruppenreisen International GmbH bestätigt. Kurzfristige
Bestellungen werden von ZiK Gruppenreisen International
GmbH unverzüglich bestätigt.
1.4. Telefonisch nimmt ZiK Gruppenreisen International
GmbH verbindliche Reservierungen vor, auf die der Beförderungsvertrag
durch schriftliche Bestellung und Bestätigung,
die dem Besteller unverzüglich zugesandt werden,
abgeschlossen wird (Beförderungsvertrag). Die zugesandte
Bestellung hat der Besteller unverzüglich unterschrieben an
ZiK Gruppenreisen International GmbH zurückzusenden. ZiK
Gruppenreisen International GmbH kann von der
verbindlichen Reservierung Abstand nehmen, wenn der
Besteller es auf Aufforderung wiederum unterlässt, die
Bestellung zurückzusenden. Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung der Reservierungsabrede bleiben
1.5. Alle genannten Preise basieren auf den zurzeit gültigen
Beförderungspreisen für den angefragten/gebuchten
Reisezeitraum und der Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsziele und Beträgen gemäß der aktuellen
Bestätigung/Rechnung.
1.6. Wir schließen ausschließlich zu unseren nachfolgenden
Allgemeinen Reisebedingungen ab. Diese Bedingungen
gelten auch für künftige Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich
abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichungen
von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Geschäftsbedingungen
des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen,
sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.
2. Zahlung der Vergütung
2.1. Der Besteller hat die vereinbarte Vergütung zuzüglich
Mehrwertsteuer zu zahlen , sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wird.
2.2. Soweit nichts Abweichendes Vereinbart wird, hat der
Besteller mit Abschluss des Beförderungsvertrages eine
Anzahlung in Höhe von 15% der Vergütung, mindestens aber
150,00 € im Voraus unverzüglich zu verrichten. Der
Zahlungseingang der Restvergütung ist spätestens 5
Werktage vor Fahrtantritt zu gewährleisten.
2.3. Nebenkosten (Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten
für den/die Fahrer etc.) sind in der Vergütung
nicht enthalten, sofern keine abweichende Vereinbarung
getroffen wird.
2.4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss auf Wunsch
des Bestellers werden zusätzlich entsprechend den
allgemein gültigen Sätzen von ZiK Gruppenreisen International
GmbH berechnet.
2.5. Der Besteller hat für die Verpflichtung der Mitfahrer
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch gesonderte
ausdrückliche schriftliche Erklärung übernommen hat.
3. Leistungen
3.1. Durch den Beförderungsvertrag verpflichtet sich ZiK
Gruppenreisen International GmbH zur Durchführung der
vereinbarten Beförderung mit dem vereinbarten oder bei
Erforderlichkeit einem gleichwertigen Ersatzfahrzeug. Hierbei
können auch gleichwertige Ersatzfahrzeuge anderer
Unternehmen eingesetzt werden. Abweichende individuelle
Vereinbarungen gehen vor.
3.2. ZiK Gruppenreisen International GmbH verpflichtet sich
ferner, geeignete und zuverlässige Chauffeure zu stellen.
Ohne besondere Vereinbarung wird nur ein Fahrer
eingesetzt, der lediglich im Rahmen der gesetzlichen Lenk-,
Schicht- und Ruhezeiten tätig werden darf.
3.3. Die Vergütung bezieht sich auf die vereinbarten
Leistungen. Nicht enthalten sind Leistungen, die sich
aufgrund von Änderungswünschen, Fahrtverlängerungen
durch nicht vorhersehbare und von ZiK Gruppenreisen
International GmbH nicht zu vertretende Umstände sowie das
Verhalten des Bestellers und/oder seiner Mitfahrer ergeben.
3.4. Im Übrigen werden die Beförderungsleistungen
grundsätzlich nach den vereinbarten Vorgaben des Bestellers
durchgeführt. Bei Fehlen entsprechender Vorgaben ist ZiK
Gruppenreisen International GmbH für die Durchführung
verantwortlich (Programmgestaltung, die Beaufsichtigung
des Gepäcks sowie des im Fahrzeug zurückgelassenen
Gepäcks, das Be- und Entladen des Gepäcks, die Wahl der
Fahrtroute, das Einhalten des Fahrplanes und der
Fahrtzeiten). Die Beaufsichtigung der Fahrgäste, die
Einhaltung der Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheitsvorschriften
sowie sonstiger Bestimmungen für Fahrgäste, fallen
in den Aufgabenbereich des Bestellers, sofern keine
abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
3.5. Auf unvorhergesehene Straßen- und Witterungsverhältnisse,
Aufenthalte z.B. durch Grenzkontrollen etc. hat ZiK
Gruppenreisen International GmbH keinen Einfluss.
3.6. ZiK Gruppenreisen International GmbH stellt dem
Besteller für Gepäck bis zu 20 kg je Person (Koffer und
Behältnisse im üblichen Umfang) Gepäckraum zur
Verfügung. Gefährliche, verderbliche, entzündbare oder
explosive Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
Sperrige Gegenstände (Ski, Sportgeräte, Surfbretter etc.)
sowie Tiere werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
mit dem Beförderer in das Fahrzeug aufgenommen. Anderes
gilt in den Fällen, in denen sich zusätzlicher Platzbedarf für
den Beförderer offensichtlich ergibt.
3.7. Sämtliche Gegenstände, sperriges Handgepäck etc.
werden im Fahrzeug nur zugelassen, wenn wesentliche
Beschädigungen, Verschmutzungen oder Gefährdungen
ausgeschlossen sind.
4. Änderungen des Vertrages
4.1. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung und
werden nach Aufwand berechnet
4.2. Leistungsänderungen durch den Besteller können nur in
Absprache mit ZiK Gruppenreisen International GmbH oder
seinem Personal vorgenommen werden.
4.3 Verlangt der Besteller nach Auftragserteilung
abweichende Änderungen gemäß der dem Auftrag zugrunde
liegende Angebot/Bestätigung bei Ladestellen, Fahrtroute,
Einsatzzeiten usw. so kann ZiK Gruppenreisen International
GmbH ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 2,00 % der
vereinbarten Vergütung mind. jedoch 50,00 € verlangen.
4.4. ZiK Gruppenreisen International GmbH kann nur
Leistungsänderungen vornehmen, sofern diese erforderlich,
nicht treuewidrig herbeigeführt worden sind und von der
versprochenen Leistung nicht wesentlich abweichen sowie
für den Besteller zumutbar sind. Über wesentliche
Änderungen vor Fahrtantritt wird ZiK Gruppenreisen International
GmbH den Besteller informieren.
5. Pflichten des Bestellers
5.1. Der Besteller sowie die von ihm betreuten Personen
haben den erforderlichen, sachlich gebotenen Anweisungen
des Fahrers Folge zu leisten. Das gilt vor allem hinsichtlich
sicherheits- und ordnungsbezogener Anweisungen.
5.2. Der Besteller ist verpflichtet, für die Einhaltung der
Ordnung und ein entsprechendes Verhalten seiner Fahrgäste
zu sorgen, insbesondere Beschädigungen und Missbrauch
der Fahrzeugeinrichtungen sowie Verunreinigung
auszuschließen. Insbesondere hat der Besteller seine
Mitfahrer nach schweren Verstößen abzumahnen und bei
Fruchtlosigkeit der Abmahnung von der Beförderung
auszuschließen.
5.3. Werden schwerwiegende Verstöße der in Ziff. 5.2.
genannten Art auf Abmahnung von ZiK Gruppenreisen
International GmbH oder seines Personals nicht beendet, so
kann ZiK Gruppenreisen International GmbH den Vertrag aus
wichtigem Grund bei Unzumutbarkeit kündigen. Der
Anspruch auf die Vergütung bleibt unter Berücksichtigung
ersparter Aufwendungen und der Vorteile aus anderweitigem
Einsatz des Fahrzeuges unberührt. Der Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung bleibt unberührt.
6. Rücktritt vom Beförderungsvertrag - Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung
6.1. Tritt der Besteller vor Fahrtbeginn oder -ende vom
Vertrag zurück oder nimmt er das bestellte Fahrzeug nicht in
Anspruch, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung zur
Zahlung der Vergütung ein. Der Besteller hat grundsätzlich
folgende Pauschalen bzw. die Stornogebühren der
Leistungsgeber zu entrichten, wobei darüber hinausgehende
Bestellerzahlungen unverzüglich zu erstatten sind:
6.1.1. Erfolgt der Rücktritt des Besteller bis zu 30 Tage vor
Reisebeginn, sind 15%; zwischen dem 29. und einschließlich
dem 11. Tag vor Reisebeginn sind 30%; zwischen dem 10.
und einschließlich dem 03. Tag vor Reisebeginn sind 50%; ab
einschließlich dem 2. Tage vor Reisebeginn sowie am
Reisetag selbst sind 95% der vereinbarten Vergütung.
6.2. Dem Besteller bleibt es unbenommen, keinen oder einen
niedrigeren Anspruch des Beförderers nachzuweisen.
6.3. Wurde der Reisepreis vom Auftraggeber nicht fristgemäß
vor Antritt der Reise gezahlt, steht ZiK Gruppenreisen
International GmbH die Möglichkeit offen, die nicht
bezahlte/angezahlte Reise vor Reiseantritt zu stornieren.
Anfallende Stornokosten müssen vom Auftraggeber getragen
werden. Die Höhe der Stornokosten richtet sich nach Ziff.
6.1.1.
7. Mängelansprüche
7.1. Ist die Beförderung nicht mangelfrei, so kann der
Besteller Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder
Überlassung eines gleichwertigen Fahrzeugs) von ZiK
Gruppenreisen International GmbH auf dessen Kosten
verlangen. ZiK Gruppenreisen International GmbH ist
berechtigt, die Beseitigung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
7.2. Der Besteller kann wegen eines Mangels der Beförderung
nach Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten
angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen oder
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht
verweigert. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn ZiK
Gruppenreisen International GmbH die Mangelbeseitigung
ernsthaft und endgültig verweigert, ZiK Gruppenreisen
International GmbH die Beförderung nicht zu einem im
Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten
Frist bewirkt und der Besteller im Vertrag den Fortbestand
seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der
Leistung gebunden hat oder besondere Umstände vorliegen,
die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die
sofortige Selbstvornahme rechtfertigen. Ferner kann die
Fristsetzung entfallen, wenn die Nacherfüllung durch ZiK
Gruppenreisen International GmbH fehlgeschlagen oder dem
Besteller unzumutbar ist.
7.3. Bei mangelhafter Beförderung kann der Besteller durch
Erklärung gegenüber ZiK Gruppenreisen International GmbH
die Vergütung mindern, wenn er ZiK Gruppenreisen International
GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
gesetzt hat. Die Fristsetzung kann unter den in Ziff. 7.2.
angeführten Voraussetzungen entfallen.
7.4. Der Besteller kann statt der Minderung (Ziff. 7.3.) vom
Vertrag zurücktreten, wenn er ZiK Gruppenreisen International
GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
gesetzt hat. Die Fristsetzung kann unter den in Ziff. 7.2.
genannten Voraussetzungen entfallen. Der Rücktritt ist nicht
zulässig, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
7.5. Neben den in Ziff. 7.3. und 7.4. genannten Rechten
(Minderung, Rücktritt) kann der Besteller von ZiK Gruppenreisen
International GmbH, soweit dieser die mangelhafte
Beförderungsleistung zu vertreten hat, Schadensersatz statt
der Leistung verlangen, wenn der Besteller ZiK Gruppenreisen
International GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung gesetzt hat. Die Fristsetzung ist entbehrlich,
sofern die unter Ziff. 7.2. genannten Voraussetzungen
vorliegen. Schadensersatz statt der Leistung kann nicht
verlangt werden, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
7.6. Anstelle des Schadensersatzanspruches kann der
Besteller unter den Voraussetzungen der Ziff. 7.5. Ersatz der
Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf die
mangelfreie Beförderung gemacht hat oder billigerweise
machen durfte, sofern deren Zweck auch ohne die Pflichtverletzung
von ZiK Gruppenreisen International GmbH erreicht
worden wäre.
7.7. Unberührt bleiben Ansprüche des Bestellers wegen
Vorliegens eines Leistungshindernisses bereits bei Vertragsschluss
(§ 311 a BGB).
8.Kündigung durch ZiK Gruppenreisen International GmbH und den Besteller
8.1. ZiK Gruppenreisen International GmbH und der Besteller
können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn ein nicht vorhersehbarer wichtiger Grund vorliegt, den
die Vertragsparteien nicht zu vertreten haben, insbesondere
in den Fällen der erheblichen Beeinträchtigung, Erschwerung
oder Gefährdung durch höhere Gewalt wie z.B. Krieg,
Epidemien, Witterungs- und Straßenverhältnisse oder
Grenzschließungen, sofern die weitere Beförderung unter
Berücksichtigung der Gesamtumstände und der beiderseitigen
Interessen unzumutbar ist.
8.2. ZiK Gruppenreisen International GmbH ist in diesen
Fällen verpflichtet, die erforderlichen organisatorischen
Abwicklungsmaßnahmen in Absprache mit dem Besteller
durchzuführen. Der Vergütungsanspruch durch ZiK Gruppenreisen
International GmbH entfällt im Falle der Kündigung
nach Ziff. 8.1. Für bereits erbrachte und zu erbringende
Leistungen kann ZiK Gruppenreisen International GmbH
stattdessen eine 75%-ige Vergütung nach seinen üblichen
Sätzen verlangen. Darüber hinaus entstehende Mehrkosten
der Beförderung tragen die Parteien zur Hälfte.
9. Haftung
9.1. ZiK Gruppenreisen International GmbH haftet für
Sachschäden grundsätzlich nur nach § 23 Personenbeförderungsgesetz.
9.2. Danach ist die Haftung für Sachschäden insoweit
ausgeschlossen, soweit der Sachschaden 1000 € übersteigt
und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.3. Im übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf
den dreifachen Beförderungspreis beschränkt, sofern nicht
die Beförderung als Hauptpflicht betroffen ist, die vertragliche
Beschaffenheit fehlt, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen oder der Schaden versichert ist oder mit einer
tarifmäßigen Versicherung üblicherweise durch ZiK Gruppenreisen
International GmbH Beförderern gedeckt worden
wäre.
9.4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.5. Die Haftung für Leben, Körper- und Gesundheitsschäden
richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und bleibt
unberührt.
10. Verjährung
10.1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
grundsätzlich 12 Monate, gerechnet ab Vollendung der
Beförderung.
10.2. Sonstige Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand Recklinghausen.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses
Vertrages bleibt der Vertrag im übrigen grundsätzlich
wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten
insbesondere die werkvertraglichen Vor
ZiK Gruppenreisen International GmbH
Bülowstr. 139; 45711 Datteln
HRB Recklinghausen 4183; USt-ID: 34058330877;
St.-Nr. 340/5940/4436 Geschäftsführer Daniel Minarzik
und Oliver Minarzik Stand: 01.09.2009